Partner-Rahmenvertrag / Partner-AGB für Aufbereiter
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmerstatus
(1) Diese Partner-AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der AUTOLACKAFFEN GmbH, Friedrichsthaler Strasse 22, 16515 Oranienburg als Betreiber der Plattform Glanzfinder.de (nachfolgend „glanzfinder“) und dem registrierten Aufbereiter (nachfolgend „Partner“).
(2) Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Diese Partner-AGB bilden einen Rahmenvertrag. Kostenpflichtige Freischaltungen von Kundendaten erfolgen als Abrufe innerhalb dieses Rahmenvertrags.
2. Leistungsgegenstand von glanzfinder
(1) glanzfinder betreibt eine Online-Plattform, über die Kunden Fahrzeugpflegeleistungen konfigurieren, Angebote anfordern und Angebote auswählen können.
(2) glanzfinder erbringt gegenüber dem Partner insbesondere:
- Bereitstellung einer Partner-Plattform (E-Mail und/oder Portal) zur Übermittlung anonymisierter Anfragen,
- Möglichkeit zur Abgabe von Angeboten (anonymisiert) an Kunden,
- Benachrichtigung bei Auswahl/Annahme eines Angebots,
- Freischaltung/Übermittlung von Kundendaten nach kostenpflichtigem Abruf („Freischaltung“).
(3) glanzfinder ist nicht Anbieter der vom Partner erbrachten Leistungen und wird nicht Vertragspartner der Verträge zwischen Partner und Kunde.
(4) glanzfinder betreibt einen Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung).
3. Registrierung, Prüfung und Aufnahme
(1) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Registrierung sowie die Zustimmung zu diesen Partner-AGB.
(2) glanzfinder kann zur Prüfung der Unternehmereigenschaft und zur Qualitätssicherung Informationen und Nachweise anfordern (z.B. Gewerbenachweis, USt-ID, Unternehmensdaten, Leistungsprofil, Standortdaten).
(3) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. glanzfinder kann die Aufnahme ablehnen oder eine Listung einschränken, insbesondere bei fehlender Eignung, unvollständigen Angaben oder negativen Erfahrungen/Feedback aus der Plattformnutzung.
(4) glanzfinder kann Profile prüfen und bei unzutreffenden oder irreführenden Angaben eine Anpassung verlangen oder das Profil vorübergehend deaktivieren.
4. Partnerprofil, Listung und Aktualitätspflichten
(1) Der Partner ist verpflichtet, seine Profilinformationen vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu halten (z.B. Firmierung, Rechtsform, Anschrift, Einzugsgebiet, Leistungen, Verfügbarkeiten).
(2) Der Partner sichert zu, dass seine Angaben und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht irreführend sind.
(3) glanzfinder kann Profile nach eigenem Ermessen strukturieren (z.B. Kategorien, Darstellung, Reihenfolge), ohne dass hieraus ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung entsteht.
(4) glanzfinder nutzt aggregierte und anonymisierte Daten (z. B. Anzahl von Anfragen, Freischaltungen, Reaktionszeiten) zur Verbesserung der Plattform. Eine differenzierte Behandlung einzelner Partner erfolgt nicht, soweit nicht ausdrücklich als Werbung oder Sonderplatzierung gekennzeichnet.
5. Regeln zur Angebotserstellung und Kommunikation
(1) Der Partner erhält Anfragen von Kunden in anonymisierter Form und kann hierzu Angebote erstellen.
(2) Angebote müssen transparent, nachvollziehbar und vollständig sein. Der Partner benennt mindestens Leistungsumfang, Preis, mögliche Zusatzleistungen, Bedingungen (z.B. Vor-Ort-Besichtigung, Gültigkeitsdauer).
(3) Der Partner ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten gegenüber Kunden, insbesondere Preisangaben, Leistungsbeschreibung, Termin- und Zahlungsbedingungen.
(4) Der Partner gibt nur Angebote ab, die er nach Kapazität, Einzugsgebiet und Leistungsumfang voraussichtlich erfüllen kann.
(5) Der Partner ist verpflichtet, auf Plattformanfragen in angemessener Zeit zu reagieren und eine seriöse, respektvolle Kommunikation zu führen.
6. Abrufmechanik / Freischaltung von Kundendaten (kostenpflichtig)
(1) Wählt ein Kunde ein Angebot des Partners aus, wird der Partner hierüber benachrichtigt.
(2) Die Kundendaten werden dem Partner erst nach kostenpflichtigem Abruf freigeschaltet bzw. übermittelt („Freischaltung“).
(3) Mit dem Abruf bestätigt der Partner, dass er die Kundendaten ausschließlich zur Kontaktaufnahme, Angebotsabstimmung und Vertragsdurchführung im Zusammenhang mit der konkreten Anfrage nutzt.
(4) glanzfinder erbringt die Leistung mit der Freischaltung/Übermittlung der Kundendaten.
7. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Für jede Freischaltung fällt eine Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht an.
(2) Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich über eine Sammelrechnung aller Freischaltungen des Abrechnungszeitraums.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Zugang fällig.
(4) Rechnungen dürfen elektronisch (z.B. per E-Mail) übermittelt werden.
(5) glanzfinder kann bei Zahlungsverzug den Zugang sperren und weitere Freischaltungen zurückhalten, bis offene Beträge beglichen sind.
8. Reklamation / Gutschrift (optional, aber empfohlen)
(1) Eine Rückerstattung nach Freischaltung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) glanzfinder kann nach eigener Prüfung eine Gutschrift oder Ersatzfreischaltung gewähren, wenn die übermittelten Kontaktdaten objektiv unbrauchbar sind (z.B. nachweislich nicht existierende Telefonnummer/E-Mail) und der Partner dies innerhalb von 7 Tagen meldet.
(3) Kein Anspruch besteht, wenn der Kunde nicht reagiert oder sich nachträglich anders entscheidet.
9. Daten-Zweckbindung, Vertraulichkeit und Datenschutz-Compliance
(1) Kundendaten dürfen ausschließlich zur Bearbeitung der konkreten Anfrage verwendet werden (Kontaktaufnahme, Angebotsabstimmung, Vertragsdurchführung).
(2) Die Nutzung für allgemeine Werbung, Newsletter oder andere Marketingmaßnahmen außerhalb der Anfrage ist untersagt.
(3) Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte ist untersagt, soweit sie nicht zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist und der Kunde hierfür eine Rechtsgrundlage geschaffen hat (z.B. Einbindung eines Subunternehmers nach vorheriger Abstimmung).
(4) Der Partner trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Zugriff erhalten nur berechtigte Personen.
(5) Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und aller einschlägigen Datenschutzgesetze.
(6) Kundendaten sind zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die Anfragebearbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10. Umgehungsverbot
(1) Der Partner darf die Plattform nicht umgehen. Insbesondere ist es untersagt:
- Kundendaten über andere Quellen zu beschaffen, um eine Freischaltung zu vermeiden,
- technische Maßnahmen der Anonymisierung zu umgehen,
- Kunden zur Umgehung der Plattform anzustiften oder systematisch außerhalb der Plattform zu akquirieren, sofern dies der Umgehung des Freischaltungsmodells dient.
(2) Bei Verstößen kann glanzfinder den Partner sperren und außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
P2B-Transparenz & Pflichtkapitel
11. Ranking-Transparenz und Darstellung in der Ergebnisliste (P2B)
(1) glanzfinder stellt Partner in Ergebnislisten, Empfehlungen oder passenden Vorschlägen dar. Die Reihenfolge („Ranking“) kann von verschiedenen Parametern beeinflusst werden.
(2) Hauptparameter, die das Ranking maßgeblich beeinflussen können, sind insbesondere:
- Entfernung / Standortnähe zum Kundenstandort,
- Passung zur Anfrage (Leistungsportfolio, Einzugsgebiet, Spezialisierungen),
- Profilqualität / Vollständigkeit (z.B. ausgefüllte Leistungsinfos),
- Reaktionsverhalten / Aktivität (z.B. Angebotserstellung, Antwortgeschwindigkeit),
- Verfügbarkeit (falls vom Partner angegeben),
- Bewertungen/Feedback (falls ein Bewertungssystem eingesetzt wird).
(3) Die Gewichtung der Parameter hängt von der jeweils gewählten Sortierung und dem Nutzerkontext ab. So hat z.B. bei Sortierung nach „Entfernung“ die Standortnähe das höchste Gewicht, während bei Sortierung nach „Passung“ die Anfrage-Kompatibilität dominieren kann.
(4) Bezahlte Platzierungen / Werbung: Sofern glanzfinder bezahlte Platzierungen oder Sponsoring in Ergebnislisten einsetzt, werden diese eindeutig als „Anzeige“/„Werbung“/„Gesponsert“ gekennzeichnet. Bezahlte Platzierungen können das Ranking beeinflussen.
(5) glanzfinder ist berechtigt, Ranking-Logiken zur Verbesserung der Nutzererfahrung zu ändern. Der Partner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder eine Mindestanzahl von Anfragen.
12. Beschwerdemanagementsystem (P2B)
(1) glanzfinder stellt Partnern ein internes Beschwerdemanagementsystem zur Verfügung. Beschwerden können insbesondere folgende Themen betreffen:
- technische Probleme der Plattform,
- Maßnahmen wie Sperrungen, Deaktivierungen oder Einschränkungen,
- Fragen zur Abrechnung oder Freischaltung,
- Ranking-/Darstellungsfragen,
- datenschutzbezogene Fragen im Partnerkontext.
(2) Beschwerden können über folgende Kontaktwege eingereicht werden: - E-Mail: partner-support@glanzfinder.de
- alternativ: Support-Formular im Partnerbereich (falls vorhanden).
(3) glanzfinder bestätigt den Eingang der Beschwerde in angemessener Zeit und bemüht sich um eine Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen, soweit der Sachverhalt vollständig vorliegt.
(4) glanzfinder dokumentiert Beschwerden und Entscheidungen im erforderlichen Umfang.
13. Mediation (P2B)
(1) Können Streitigkeiten im Rahmen des Beschwerdemanagements nicht einvernehmlich gelöst werden, sind beide Parteien bereit, im Grundsatz in gutem Glauben eine Mediation in Betracht zu ziehen.
(2) glanzfinder benennt hierfür folgende Mediatoren, mit denen eine Mediation durchgeführt werden kann:
- a) Mediationsstelle der IHK Potsdam
Die IHK Potsdam bietet Beratung zum professionellen Konfliktmanagement und stellt eine Mediationsstelle mit einem Verzeichnis geprüfter Mediatorinnen und Mediatoren zur Verfügung („Mediationsverzeichnis“). Weitere Informationen zur Mediationsstelle / zum Mediationsverzeichnis sind über die Website der IHK Potsdam abrufbar.
- b) Lindemann Rechtsanwälte
Carl-Schurz-Str. 31 | 13597 Berlin
14. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
(1) glanzfinder bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit.
(2) Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und Weiterentwicklungen können vorübergehend zu Einschränkungen führen.
(3) glanzfinder schuldet keine Mindestanzahl von Anfragen, Vermittlungen oder Freischaltungen.
15. Haftung
(1) glanzfinder haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet glanzfinder nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) glanzfinder haftet nicht für Inhalte der Angebote des Partners, für Zustandekommen oder Durchführung von Verträgen zwischen Partner und Kunden sowie nicht für die Richtigkeit der vom Kunden gemachten Angaben, soweit glanzfinder dies nicht zu vertreten hat.
16. Laufzeit, Kündigung und außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
(3) glanzfinder kann außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Verstößen gegen Datenschutz/Zweckbindung,
- Umgehungshandlungen,
- wiederholten erheblichen Beschwerden über unseriöses Verhalten,
- falschen Angaben bei Registrierung oder Profil,
- Zahlungsverzug trotz Mahnung.
17. Sperrung und Deaktivierung
(1) glanzfinder kann den Zugang sperren oder Profile deaktivieren, wenn:
- ein Verdacht auf Verstoß gegen diese AGB besteht,
- Zahlungsrückstände vorliegen,
- sicherheitsrelevante Gründe bestehen oder
- das Partnerprofil dauerhaft unvollständig bleibt.
(2) Soweit möglich, wird glanzfinder den Partner vorab informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei gravierenden Verstößen ist eine sofortige Sperrung möglich.
18. Änderungen dieser Partner-AGB
(1) glanzfinder kann diese Partner-AGB ändern, wenn sachliche Gründe dies erfordern (z.B. rechtliche Änderungen, technische Weiterentwicklung, Anpassung der Plattformfunktionen).
(2) Änderungen werden dem Partner rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Partner nicht innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens 15 Tage), gelten die Änderungen als akzeptiert.
(4) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs kann glanzfinder den Vertrag ordentlich kündigen.
19. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von glanzfinder.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

